Teilnehmerversicherung

Der Versicherungsschutz mit Haftpflicht- und Unfallschutz erstreckt sich auf alle Teilnehmer (Nichtmitglieder), die nicht bereits die bestehende Versicherung des Vereins/Festausschusses versichert sind.

Ausgeschlossen bleiben Ordnungskräfte, gewerblich tätige Personen und die Besucher des Umzuges.

 

Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg von der Wohnung zum Sammelplatz zur Teilnahme und endet mit Beendigung des Umzugs, spätestens mit Auflösung des Zuges.