Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Sachen gelten insbesondere auch Geld und geldwerte
Zeichen.