Versicherte Leistungen:
Gegenstand des Vertrages ist die Versicherung von versicherungspflichtigen, jedoch nicht zulassungspflichtigen Anhängern mit max. 10 Tonnen Nutzlast. Die Anhänger befinden sich im Besitz des Brauchtumsvereins. Die Anhänger werden für Brauchtumsumzüge eingesetzt.
Mit bestehendem Versicherungspakt basierend auf dem jeweiligen Rahmenvertrag des Regionalverbands im BDK bieten wir folgende vergünstigte Zusatzversicherungen an: